Wie hoch sind angemessene Heizkosten? | Preis pro qm

Viele sehen der nächsten Heizkostenabrechnung mit Bangen entgegen. Nicht selten kommen Nachzahlungen in beträchtlicher Höhe ins Haus. Viele Hartz-4-Empfänger werden beim Thema Heizkosten unsicher und wissen nicht, was rechtlich gilt.

Was sind angemessene Heizkosten, was wird vom Amt übernommen, wer übernimmt Nachforderungen und was passiert mit eventuellen Rückerstattungen. Schwierig wird die Angelegenheit auch, da es je nach Stadt, Kreis oder Gemeinde zu unterschiedlicher Kostenübernahme kommen kann.

In welcher Höhe werden angemessene Heizkosten bei Hartz 4 anerkannt?

Das Arbeitslosengeld II deckt alle Ausgaben ab, die der Gesetzgeber für eine private Lebensführung vorsieht, das ist in der Grundsicherung geregelt. Die Richtlinien der Sozialhilfe sind im SGB XII geregelt. Dazu gehören Lebensmittel, Getränke, Pflegeprodukte, Kleidung, Telefon, Strom für den Haushalt.

Mietkosten und Heizung werden gesondert gehandhabt und zusätzlich bezahlt. Die angemessenen Kosten, die von der Behörde für die Miete übernommen werden, liegen bei 1,– Euro bis 1,80 Euro pro qm.

Übersteigt die Größe der Wohnung die Vorgabe, kann vom Jobcenter verlangt werden, dass der Hilfe-Empfänger Teile der Wohnung untervermietet oder sich eine kleinere Wohnung sucht.

Heizkörper für billiges HeizenAls angemessener Heizkostenbetrag wird in der Regel zugrunde gelegt:

  • 1 bis 2 Personen – 46,– Euro monatlich/557,– Euro pro Jahr
  • 3 bis 4 Personen – 60,– Euro monatlich/722,– Euro pro Jahr
  • 5 und mehr Personen – 70,– Euro monatlich/836,– Euro pro Jahr

Entstehen Nachzahlungen, werden diese übernommen, sofern der Jahres-Höchstbeitrag nicht überschritten wird. Liegen die Kosten über dieser Grenze, muss der Hartz-4-Empfänger die Nachzahlung selbst übernehmen.

Werte für angemessene Heizkosten sind Richtwerte, entscheidend sind im Einzelfall die Lage der, Wohnung, die Dämmung sowie das Alter der Heizungsanlage. Das gilt sowohl für Mietwohnungen als auch für Wohnungseigentum oder Eigenheim. Die Überschreitung der Durchschnittswerte sind nicht generell unangemessen, es muss dem Bedürftigen ein unwirtschaftliches Beheizen nachgewiesen werden.

Individuelle Handhabung der Job-Center

Es werden prinzipiell nur die Heizkosten übernommen, die angemessen sind. Welche das im Einzelfall sind, ergibt sich neben der Grundsicherung aus der Größe der Wohnfläche in qm, der Haushaltsgemeinschaft und der Anzahl der Bewohner.

Eine Kürzung des Zuschusses ist nur nach eingehender Prüfung der individuellen Situation zulässig. Prüfen Sie als Hartz-4-Empfänger daher immer genau Ihre Abrechnung.

Das Jobcenter übernimmt die Heizkosten zusätzlich zu den Unterkunftskosten, genau geregelt ist das in §22 SGB II: Der Bedarf an Kosten für Heizung und Unterkunft wird in Höhe der tatsächlich anfallenden Aufwendungen an erkannt, wenn diese angemessen sind. Das gilt für die laufenden monatlichen Abschläge und auch für eine eventuelle Nachzahlung.

 

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Mehr Informationen

In diesem Video geht es nicht um die angemessenen Heizkosten, aber um einige andere Themen rund um Hartz 4, was für viele interessant sein kann. Vieles ist im SGB geregelt, manche Situationen erfordern allerdings eine individuelle Kontrolle.

Heizkosten angemessen?

Richtwerte, die verlässlich sind, wird man bei den Heizkosten nicht wirklich finden. Die Jobcenter haben einen eigenen Bewertungsspielraum, so kann dies in Flensburg anders sein als in Pinneberg oder Schleswig.

Denken Sie daran, dass Sie das Formular für die Feststellung der Kosten für Heizung und Unterkunft ausfüllen und einreichen. Ansonsten kann keine Übernahme der Kosten erfolgen.

Öl und Gas gelten als übliche Heizquelle, bei Holz und Kohle wird es aufwändiger. Heizen mit Strom ist ein besonderer Fall, die Jobcenter bezahlen keine Stromkosten, die Kosten für den Heizungsstrom aber sind in den allgemeinen Kosten enthalten.

Die Jobcenter entscheiden da je nach Kreis, Stadt oder Gemeinde in Sachen Elektroheizung und Nachtspeicher-Öfen über angemessene oder unangemessene Heizkosten pro qm.

 

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